Standesamtliche Trauung mit ausländischen Staatsangehörigen in Polen
Die Trauung selbst läuft genauso ab wie jede andere, und auch die Frist wird gleich gezählt: mindestens ein Monat ab Abgabe der Versicherung über das Nichtbestehen von Ehehindernissen. Der Unterschied liegt vor der Trauung – bei den Unterlagen, von denen ein Teil aus einem anderen Land beschafft und übersetzt werden muss. Sie, und nicht der Kalender des Standesamts, entscheiden meist darüber, wann die Hochzeit tatsächlich stattfinden kann.
Was polnische Staatsangehörige einreichen
- Gültiger Personalausweis oder Reisepass.
- Versicherung über das Nichtbestehen von Ehehindernissen – wird im Standesamt unterschrieben.
- Eine Geburtsurkunde muss in der Regel nicht vorgelegt werden: Das Standesamt ruft sie aus dem Personenstandsregister ab.
Was ausländische Staatsangehörige einreichen
- Identitätsnachweis – Reisepass oder ein anderes Dokument, das die Identität bestätigt.
- Abschrift der Geburtsurkunde.
- Ehefähigkeitszeugnis – wird in der Regel von der zuständigen Behörde des Heimatstaats ausgestellt. Auf dieses Dokument muss man am längsten warten.
- Beglaubigte Übersetzungen aller Dokumente, die in einer Fremdsprache ausgestellt wurden.
Welche Unterlagen genau erforderlich sind, hängt vom Heimatstaat und von der persönlichen Situation ab. Rufen Sie deshalb vor dem Zusammentragen der Papiere Ihr Standesamt (USC) an und fragen Sie direkt, was verlangt wird. Telefonnummer Ihres Standesamts finden.
Wenn das Zeugnis nicht beschafft werden kann
Es kommt vor, dass der Heimatstaat solche Zeugnisse gar nicht ausstellt oder dass die Beschaffung aus anderen Gründen unmöglich ist. In diesem Fall wird das Zeugnis ersetzt durch einen Gerichtsbeschluss, der von der Pflicht zur Vorlage befreit. Der Antrag wird beim Amtsgericht (sąd rejonowy) gestellt, und die Dauer des Verfahrens muss zum geplanten Termin hinzugerechnet werden – meist ist das der längste Teil der gesamten Vorbereitung.
Kosten und Formalitäten, die für alle gleich sind
- Stempelgebühr für die Erstellung der Heiratsurkunde: 84 zł.
- Zwei volljährige Trauzeugen – beliebiger Staatsangehörigkeit.
- Gesetzliche Frist: mindestens ein Monat ab Abgabe der Versicherung.
- Trauung außerhalb des Standesamts: zusätzlich 1000 zł (so funktioniert es).
- Die erste Kurzausfertigung der Heiratsurkunde ist kostenlos.
Dolmetscher bei der Trauung
Wenn einer von Ihnen die polnische Sprache nicht gut genug versteht, um die Erklärung bewusst abzugeben, muss bei der Trauung ein Dolmetscher anwesend sein. Wer genau dolmetschen darf und ob das Standesamt einen vereidigten Übersetzer verlangt, klären Sie am besten bei der Terminreservierung mit dem Amt – die Praxis ist unterschiedlich, und davon hängt ab, ob die Trauung stattfinden kann.
Wie lange man auf einen Termin wartet
Die Unterlagen sind die eine Warteschlange, der Kalender des Standesamts die andere. Wir erfassen die tatsächlichen Wartezeiten auf einen Termin für die standesamtliche Trauung in polnischen Standesämtern – Stadt für Stadt.
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